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Zwei Jahre nach Inkrafttreten stellt sich jedoch zunehmend heraus, dass die ärgsten Befürchtungen der Reformkritiker nicht eingetreten sind. Zu diesem vorläufigen Ergebnis kommt jetzt das vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragte Verbundforschungsprojekt “Evaluation des Konsumcannabisgesetzes” (EKOCAN).

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In der Pflicht sei deshalb jetzt der Gesetzgeber: Ihm empfiehlt EKOCAN, die bisher restriktiven gesetzlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für die Genehmigung von Anbauvereinigungen zu überprüfen. “Der Anbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen sollte gestärkt werden, damit das Ziel der Schwarzmarktverdrängung erreicht werden kann”, erklärt Dr. Jakob Manthey, Koordinator von EKOCAN und Arbeitsgruppenleiter am Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung am UKE.

Reformbedarf sieht EKOCAN aber nicht nur beim Genehmigungsverfahren dieser Vereine. Auch die zahlreichen gesetzlichen Vorschriften für den Anbau und die Weitergabe von Cannabis sowie das Konsumverbot in den Anbauvereinigungen gehören laut den Wissenschaftlern auf den Prüfstand.

Weiter müsse es den Anbauvereinigungen ermöglicht werden, im Internet neutral über ihr Angebot zu informieren (vgl. § 6 KCanG). Zudem erscheine es sinnvoll, alle genehmigten Anbauvereinigungen in einer bundesweiten Whitelist zu veröffentlichen. “Das übergeordnete Ziel einer solchen Novelle des KCanG könnte sein, allen erwachsenen Konsumierenden die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung zu ermöglichen”, heißt es im Bericht.

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Gewisse Tendenzen zeichnen sich aber auch hier bereits ab: So könne die moderate Zunahme des Eigenanbaus und des Bezugs von Medizinalcannabis aus der Apotheke bei gleichzeitig ausbleibendem, erheblichem Anstieg des Konsums zu einer “finanziellen Schwächung krimineller Gruppierungen” beitragen, heißt es im Bericht.

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