Macht halt absolut Sinn, wenn man sich geistig einmal von den bei Autos grundsätzlich völlig abgedrehten Vorstellungen wegbewegt: Wenn ich irgendeinen sperrigen Gegenstand wie einen Kleiderschrank einfach bei irgendwem Fremden in den Vorgarten stelle, warum sollte der den nicht auf meine Kosten entfernen lassen dürfen? Und wenn ich irgendwem gestatte, dass er bei mir in der Wohnung für eine Weile Sachen lagern darf und der die nicht zum vereinbarten Termin wieder abholt, warum sollte ich sie nicht irgendwann auf seine Kosten woanders einlagern dürfen?
Ich habe 100 Wohnungen und verdiene ganz gut daran, dass die Leute Sachen bei mir einlagern. Wenn jemand 5 Minuten zu spät kommt, um die Sachen abzuholen, lasse ich sie woanders einlagern. Und das auch unabhängig davon, ob ich noch 99 freie Wohnungen habe.
Hast du Infos gefunden, wie lang die bezahlte Parkzeit überschritten wurde? Das würde mich tatsächlich interessieren.
Der Abschleppwagen, der bereit steht, um abzuschleppen sobald die Parkzeit um wenige Minuten überschritten wurde, als einträgliches Geschäftsmodell, fühlt sich für mich anders an, als wenn der Parkplatzbesitzer zyklisch mal den Parkraum von Autos befreit, die mehrere Tage länger dort stehen, als sie gezahlt haben, weil sonst für zahlende Kunden kein Platz mehr ist. Mal als 2 Extrembeispiele.
Fürs Gericht irrelevant, weil die nicht drauf eingehen. Für mich aber relevant, um für mich zu entscheiden, wie ich das finde.
Man hat halt kein Recht darauf “mal 5 Minuten länger” auf fremdem Grund seine Karre abzustellen. Autofahrer denken zwar das sei schon nicht so schlimm, aber wenn es dir wichtig ist dass dein Auto nicht abgeschleppt wird dann sei halt pünktlich wieder da um dein scheiß Ticket zu verlängern oder wegzufahren. Recht auf Parkplatz gibt es nicht, weder auf kostenpflichtigen Parkplätzen, noch auf dem Fahrradweg und auch sonst nirgends.
EDIT: An manchen Orten wenig Parkplätze zu haben ist kein Fehler sonder by Design. Wir wollen dein Auto hier nicht stehen haben
Man hat halt kein Recht darauf “mal 5 Minuten länger” auf fremdem Grund seine Karre abzustellen.
Nein, aber bei jemandem der das Menschen geschäftlich gegen Zahlung gestattet, würde ich erwarten, dass da schlicht und ergreifend bei Abholung eine Nachzahlung für die extra Zeit eingefordert wird. Wenn ich 3 Stunden Eintritt in der Sauna bezahle, rufen die ja auch nicht die Polizei, wenn ich nach 3:10 noch beim Haare föhnen bin.
In der Sauna bin ich ja auch da und ansprechbar… Das Auto kann ich nicht ansprechen um zu fragen wie lange es denn noch dauert
Ist ja auch ziemlich Wurst, weil der Besitzer es ja irgendwann abholen kommt. Im Zweifel werden eh heutzutage die Kennzeichen erfasst, sodass man die Leute auch nachträglich noch findet. Wir reden ja wohl über einen kommerziellen Parkplatz, nicht über deine Einfahrt.
Mit dem Kennzeichen findest du den Halter, nicht zwangsläufig den Fahrer. Deswegen machen Blitzer auch Fotos vom Fahrerraum
Und welcher Prozentsatz geht deswegen vor Gericht?
Was meinst du denn wie die Parkplatzbetreiber vor Supermärkten ihre lächerlich hohen Forderungen eintreiben, wenn man die Parkscheibe vergessen hat?
Es gibt zwar keine Halterhaftung dafür, der Halter muss aber die Verfahrenskosten tragen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.
Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen.
Das werden Halter sich also vielleicht überlegen, je nachdem wie hoch die Parkgebühr wäre.
Wenn jemand sein Fahrrad auf fremden Privatgrund abschließt, darf der Grundbesitzer dieses nicht ohne vorherige Kontaktversuche entfernen lassen. Aber ein Auto auf einem Parkplatz (wo es immerhin hingehört) darf 1 Sekunde nach Parkzeitende ohne weiteres Prozedere abgeschleppt werden?
Schon wild, ganz unabhängig davon wie man zu Autos und Fahrrädern steht. Wird das jetzt für jeglichen Eigentumsgegenstand einzeln geklärt?
Ein Auto kann über das Kennzeichen immer dem Besitzer zugeordnet werden (Abschleppen, Brief schicken). Fahrräder nicht, daher ist Zettel für den Besitzer an das Fahrrad hängen schon sinnvoll. Autobesitzer bekommen ihr Auto ja in der Regel zurück. Das muss auch für Fahrradbesitzer gelten, aber da ist die Gefahr viel höher, dass der Besitzer sein Fahrrad nicht wiedersieht wenn es einmal entfernt wurde.
Fahrrad nimmt wieviel Platz weg? 0,5qm? Ein Auto dagegen nimmt mehrere qm weg, lässt sich nicht bewegen und ist echt sperrig. Ist halt ein substanzieller Unterschied
Ich denke, wenn das in den Parkregeln, die sie durch Bezahlen des Tickets akzeptiert hat, so geregelt ist, dann kann der Grundstückseigentümer das so machen.
Zwei Dinge wurden mich schon noch interessieren, die ich im Bericht nicht gefunden habe:
Dass die Frau aus Sachsen ist, wurde mehrmals erwähnt, aber nicht wo der Parkplatz steht.
Das andere wäre die tatsächliche Zeitüberschreitung, die dem Abschleppauftrag vorausgegangen ist. 5 Minuten? Halbe Stunde? Länger?Von der Länge der Zeitüberschreitung steht leider auch im Urteil selbst nichts.
Wieso ist das überhaupt bis vor den BGH gegangen? De Entscheidung ist ja alles andere als abwegig.
Es geht um Autos.
Viele Leute hier haben eine sehr emotionale Beziehung zu ihren Auto.






