Die bekannte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich hat vergeblich gegen Revision gegen ein Urteil eingelegt. Die Haftstrafe ohne Bewährung ist gültig.
Die bekannte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich hat vergeblich gegen Revision gegen ein Urteil eingelegt. Die Haftstrafe ohne Bewährung ist gültig.
Ich dachte die Geschlechtsänderung ist offiziell? So hatte ich das mitbekommen.
Das das nicht unwahrscheinlich ist, dass das gemacht wurde um auch mal “Own the Libs” abgezogen zu haben oder weshalb auch immer, geschenkt. Das weiß endgültig nur eine Person. Die Taz schreibt halt was aus rechtlicher Sicht richtig ist. Was auch immer der Grund für die Änderung war. Oder verstehe ich das jetzt falsch?
Das schon. So war aber meine Frage nicht gemeint. Die Frage war, ob die Taz unterstellt, dass die Änderung illegitim ist
Wenn wir hier über eine linke Person sprächen, von der die Taz annähme, dass der Geschlechtseintrag aus legitimen Gründen geändert wurde, dann wäre der Deadname allerhöchstens(!) einmal drin, nicht dreimal wie hier.
So weit ich das beurteilen kann ist das für mich einfach nur akkurate Berichterstattung. Ja man kann bestimmt darüber reden ob das jetzt so oft notwendig ist oder nicht, ich fand das es jetzt doch auch geholfen hat bei der Story hinterher zu kommen, eben weil das der damalige Name und Geschlechtseintrag war. Der aktuelle Name und Geschlechtseintrag wird ja auch korrekt verwendet und das ist auch gut so und das aus vielerlei Hinsicht, empfundenen legitimität der änderung hin oder her ( das ist für mich jetzt mal ein anderes Thema an für sich).
Am Ende vom Tag ist da diese spezifische änderung eben in dem gewählten Zeitraum des Berichts passiert und der alte Name und geschlechtseintrag deshalb relevant für Leute die selber noch mehr dazu in Erfahrung bringen wollen.