(mit dem Rollstuhl)
Den Beamten zufolge machte den Rollstuhlfahrer keinen verwirrten Eindruck. Er habe eine Spazierfahrt gemacht und auf dem Weg nach Hause offenbar einfach die falsche Abzweigung genommen.
Klarer Fall, da kann man definitiv verstehentlich mal mit 20km/h die falsche Abzweigung nehmen ohne völlig verwirrt zu sein.


Insbesondere ist die B445 an der Stelle auch schon eine Kraftfahrstraße, da hätte er mit einem Elektrorollstuhl, der in der Regel bauartbedingt langsamer ist, als 60km/h, auch schon nichts zu suchen gehabt. Und es sieht auch nicht so aus, als gäbe es parallel zur Bundesstraße irgendwelche Wege, die ein versehentliches Auffahren auf die Autobahn ohne Weiteres ermöglichen würden.
Und wenn man dann noch bedenkt, dass Rentner selten wirklich weit umziehen und daher ihre Umgebung kennen, dann wird diese Einschätzung der Polizei noch merkwürdiger. Man fährt halt nicht in der eigenen Umgebung einfach mal auf die Autobahn
Das wäre kein Problem, wenn das Gefährt bauartbedingt mehr als 60 km/h fahren könnte.
Der Mann braucht offensichtlich einen schnelleren Rollstuhl.
Mit einem derart frisierten Feuerstuhl hätten die Ordnungshüter ihn aber auch angehalten.
Wenn sie ihn kriegen…
Oh, so jemandem bin ich auch mal begegnet.
Der wurde da zum Glück schon von 2 Polizeistreifen die Abfahrt herunterbegleitet




