TLDR: in Düsseldorf wird öffentlich gekifft, manche fühlen sich gestört, andere nicht.

  • Skunk [any]@lemmy.zip
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    9 days ago

    Was mich stört ist wenn es bei uns ins Kinderzimmer reinzieht und die kinder passiv mitkiffen oder mit stickiger luft schlafen müssen.

  • TanteRegenbogen@feddit.org
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    11 days ago

    Wenn man am Balkon kifft, kann man mit Nachbarn Uhrzeiten ausmachen oder auf Kräuternverdampfer umsteigen wo der Geruch nicht so intensiv ist wie beim Joint. Oder Edibles müssen endlich erlaubt werden.

        • rumschlumpel@feddit.org
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          11 days ago

          Was genau ist verboten? Im Laden kann man sie nicht kaufen, aber das trifft auch auf Joints zu. Edibles selbst zu machen ist keine Raketenwissenschaft, und ich habe noch nichts dazu gehört, dass Cannabis-Esser härter/anders bestraft werden als Cannabis-Inhalierer.

          • ftbd@feddit.org
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            11 days ago

            Es ist nicht erlaubt, durch chemische Verfahren Cannabis-Extrakte herzustellen. Das Lösen von THC in Butter (oder anderem Fett) ist der erste Schritt in der Herstellung von Edibles und könnte als eben solches Verfahren gewertet werden.

              • TanteRegenbogen@feddit.org
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                11 days ago

                Theoretisch kann man dafür belangt werden. Praktisch gesehen wird es aber nicht umgesetzt, weil die Polizei besseres zu tun hat und man meist nur Fälle nachgeht wo sowas gewerblich versucht wird.

              • ArrowMax@feddit.org
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                11 days ago

                §2 KCanG Abs.2:

                Die Extraktion von Cannabinoiden aus der Cannabispflanze ist verboten. Das gilt nicht für die

                1. Extraktion von CBD,
                2. Extraktion, die für die Ermittlung der Angaben nach § 21 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 und 6 erforderlich ist.

                Davon wird auch im weiteren Gesetzestext keine Ausnahme wie etwa für den Eigenbedarf gemacht.

                Die Gesetzesbegründung konkretisiert den Schutzzweck und die Auslegung von Extraktion auf Seite 94:

                zu Absatz 2 Die Extraktion von Cannabinoiden aus der Cannabispflanze ist grundsätzlich verboten, weil daraus synthetische Cannabinoide oder Öle oder Extrakte mit einem hohen THC-Gehalt hergestellt werden könnten, die erhebliche Gesundheitsgefahren mit sich bringen. Die Gewinnung von Haschisch durch Siebtechniken, Reiben o. ä. bleibt zulässig.

                Insofern sind Cannabutter und dergleichen verboten, da durch das Fett THC aus der Pflanze extrahiert wird.