• trollercoaster@sh.itjust.works
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    16 days ago

    Das Prinzip der Einstimmigkeit als Problem hatte ich erwähnt. Und eine Suspendierung der Rechte ist kein vollständiger Ausschluss, sondern hebelt nur die Mitbestimmung des betroffenen Staats aus. Die übrigen Vorteile der EU-Mitgliedschaft bleiben bestehen. Auf die Verpflichtungen kann ein solcher Staat weiter scheißen, denn schärfere Sanktionen, als Einfrieren der Gelder und Suspendierung der Mitbestimmungsrechte hat die EU nicht zu bieten.

    • albert180@piefed.social
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      16 days ago

      Ja, du stellst es aber so dar als ob Ungarn zustimmen müsste um sich selbst zu suspendieren. Das ist absurd und nicht der Fall.

      Und Einfrieren der Gelder und Suspendierung der Mitbestimmungsrechte sind zwei sehr scharfe Schwerter. Zum einen, schmerzt das Fehlen der EU-Gelder und baut Druck auf, zum anderen kann man notwendige Reformen, Sanktionen etc durchbringen ohne dass Ungarn wieder 5. Kolonne Russlands spielen kann

      • geissi@feddit.org
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        16 days ago

        Das sind halt zwei unterschiedliche Sachverhalte.

        Du sprichst vom Aussetzen der Stimmrechte.
        Das ist in Artikel 7 geregelt.
        Artikel 7 verweist für die Abstimmung explizit auf Artikel 354, der regelt, dass das betroffene Land nicht mit abstimmt.

        @trollercoaster@sh.itjust.works redet von einen vollständigen Ausschluss aus der EU.
        Dafür gibt es kein Verfahren und es müssen die Verträge angepasst werden.
        Eine Regelung, die es erlaubt die Verträge ohne Zustimmung Ungarns zu ändern, gibt es afaik nicht.