Die bekannte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich hat vergeblich gegen Revision gegen ein Urteil eingelegt. Die Haftstrafe ohne Bewährung ist gültig.
Die bekannte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich hat vergeblich gegen Revision gegen ein Urteil eingelegt. Die Haftstrafe ohne Bewährung ist gültig.
Ok! Angesichts der Androhung von Klagen gegen Parteien, die Liebich deadnamen oder misgendern, ist das dann wohl von der Taz explizit als Provokation gedacht.