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Der Entwurf regelt die Todesstrafe für „mörderische terroristische Attacken“. Das Gesetz soll allerdings in unterschiedlicher Weise gelten, je nachdem wo das Verbrechen stattgefunden hat und wer es begangen hat. Im Westjordanland, das seit 1967 unter israelischer Militärbesatzung steht, werden nur Palästinenser davon erfasst, explizit aber nicht Israelis, also etwa Siedler.

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