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Bisher überwog im Westen die Auffassung, dass die Schiffe vollständig unter dem Schutz der UN-Seerechtskonvention stehen, und dass ihnen somit - wie allen Schiffen - auch in den Küstenmeeren das “Recht der friedlichen Durchfahrt” zustehe (“innocent passage”). Es bedeutet, dass Schiffe die Küstenmeere fremder Staaten zu friedlichen Zwecken durchfahren können - und zwar ohne, dass der Anrainerstaat das Recht hat, an Bord zu kommen.
Doch diese Auffassung scheint sich derzeit zu ändern. Denn die UN-Konvention sieht auch verpflichtend vor, dass Schiffe die Flagge eines Staates tragen müssen. Für den Fall, dass sie keine oder eine gefälschte Flagge führen, können sie sich nicht auf das Recht zur “friedlichen Durchfahrt” berufen, argumentieren Juristen. Auch wenn die Durchfahrt erkennbar keinem “friedlichen Zweck” dient oder Gefahren mit sich bringt, kann sie theoretisch verwehrt werden.
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Wird auch allerhöchste Eisenbahn.