https://ussr.win/channel/brender

Der Personalausweis dient zur Überwachung von Staatenlosen welche sich unter dem …Recht… der Bundesrepublik Deutschland (BRD), im Status eines Staatenlosen befinden.

Staatenlose sind alle Personen ohne den urkundlichen Beweis einer Staatsangehörigkeit in Form eines Staatsangehörigenausweises bzw. Personen, die keinen international anerkannten Nachweis ihrer Abstammung bis vor 1914 vorlegen können.

Sie besitzen einen Personalausweis oder Reisepass, der keine vorhandene Staatsangehörigkeit nachweist, und werden somit nach Art. 5 Abs. 2 EGBGB als Staatenlose eingeordnet und von uns behandelt.

Infos: https://ussr.win/channel/brender