@Luffy879
Ich glaube nein.
Das ändert ja nichts.
Ich tue mich da schwer.
Das Hauptproblem war mMn Behördenversagen. Gegen diesen Täter liefen 18 Verfahren. Er würde nicht behandelt, weil er gesagt hat er reist aus.
Jeder “deutsche” wäre schon lange eingewiesen worden mit Unterbringungsbeschluss wenn nötig gegen seinen Willen.
@punkisundead
Doch dass stimmt!
Ich arbeite seit 25 Jahren in der intensivpsychatrie. Bei mir sind unter Anderem Menschen mit richterlichem Unterbringungsbeschluss geschlossen untergebracht.
KEINER von denen musste 18 aktive Verfahren haben um einen Beschluss zu bekommen. Ich kann mich spontan an keinen erinnern, bei dem vorab mehr als zwei vergleichbare Krisen ohne Einweisung dokumentiert waren.
Gerade in Bayern kann das sehr schnell gehen wenn Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegen.