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Denn nirgends im Grundgesetz steht, dass nur deutsche Staatsangehörige wählen dürfen.
Im Grundgesetz steht auch nicht, dass nur deutsche Männer Wehr- oder Ersatzdienst leisten müssen.
Denn nirgends im Grundgesetz steht, dass nur deutsche Staatsangehörige wählen dürfen.
Im Grundgesetz steht auch nicht, dass nur deutsche Männer Wehr- oder Ersatzdienst leisten müssen.