• Darukhnarn@feddit.org
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    2 days ago

    „Singletrails sollen künftig nur noch dann legal befahrbar sein, wenn sie als „Trails“ explizit mit Zustimmung der Waldbesitzer und der Forstbehörde genehmigt und gekennzeichnet wurden.“

    Wenn man sich mal die aktuelle Rechtslage anschaut, dann handelt es sich bei dieser Gesetzesänderung nur um eine Kodifizierung der übergeordneten Rechtssprechung im Lex specialis. Trailbau ohne Einverständnis des Grundeigentum ist bereits jetzt illegal, es handelt sich um einen Eingriff in den Besitz anderer. Genehmigungspflichtig ist die Anlage von Trails derzeit ebenfalls, sh. „ordnungsgemäße Forstwirtschaft“ bzw. die Sicherstellung derselben. Am grundlegenden Recht ändert sich also nichts, es wird nur spezieller benannt. Grundsätzlich würde ich das sogar positiv sehen: Bei Einverständnis des Grundeigentümers werden die Hürden für die Behörde relativ hoch den Antrag auf Genehmigung zu versagen.

  • Micromot@piefed.social
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    2 days ago

    Die Begründungen für die Regelung sind ja so ein Bullshit. Als wenn die Erhohlungsnutzung den Wald relevant mehrbelastet. Das Verbot von E-Rollern und S-Bikes erscheint mir auch mehr symbolisch als tatsächlich sinnvoll.

    Wie ist das dann eigentlich mit Radwegen, welche durch Wälder führen, aber keine MTB-Trails sind. Die sind dann ja eigentlich auch verboten.

    • KatherinaReichelt@feddit.orgOP
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      2 days ago

      Die häufig adeligen Waldbesitzer waren ja noch nie glücklich damit, dass es dieses allgemeine Waldbetretungsrecht gibt. Denen wäre es lieber, wenn Privatwald nie betreten werden darf

      • 5715@feddit.org
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        2 days ago

        Es gibt keinen Adel, es gibt lediglich Titel. Keinen Meter dem Junkerpack.