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Wer Anzeige erstattet, erhält in der Regel nach Monaten die karge Mitteilung der Staatsanwaltschaft, dass kein „öffentliches Interesse“ an einer Strafverfolgung bestehen würde. Und zwar selbst dann, wenn die Straftat eindeutig auf einem Video dokumentiert ist. Die Seiten „Kein öffentliches Interesse“ und „Bundestagspetition Öffentliches Interesse gegen Autogewalt“ dokumentieren diese Autogewalt.
Danach setzt das „öffentliche Interesse“ eine „Störung des Rechtsfriedens“ über den „Lebenskreis des Verletzten hinaus“ voraus.
Heißt das dann auch, das Obdachlose oder psychisch Kranke oder aus welchen Gründen auch immer sozial Isolierte vogelfrei sind?
Sehr gute Initiative! Hab mich gleich mal beim Newsletter angemeldet, um beim Start der Kampagne/Petitionsfrist informiert zu werden :)



