Die sind doch gar nicht zuständig. Bin kein Anwalt aber bei einer möglicherweise unrechten Tat (sehr weit hergeholt), müsste ja dann ein deutsches, europäisches oder internationales Gericht zuständig sein.
Nein, bei Straftaten gilt das nicht. In letzter Zeit gab es z.B. Fälle syrischer Kriegsverbrecher, die vor deutschen Gerichten für ihre Verbrechen in Syrien angeklagt wurden. Entscheidend ist, dass die Tat in Deutschland (bzw. im Fall von Tilly in russland) strafbar ist.
Diese Prozesse sind ganz anders:
Der Umstand, dass sowohl die mutmaßlichen Täter als auch die Opfer sich bei uns aufhalten, bedingt, dass wir heute hier dieses Strafverfahren führen
Nach Angaben des Gerichtssprechers liegt dem das sogenannte Weltrechtsprinzip zugrunde. Es besagt, dass bestimmte besonders schwere Straftaten in Deutschland verhandelt werden dürfen, unabhängig davon, wo sie passiert sind.
Quelle: https://www.zeit.de/news/2025-11/19/prozess-um-folter-und-mord-in-syrien-warum-in-koblenz
Bei Tilly ist es weder besonders schwer, noch hält sich das Opfer (lol) in Deutschland auf.
Aber trotzdem danke für die Info. Wusste nicht, dass das überhaupt möglich ist.
Danke für die Recherche. Dass das nur für “besonders schwere” Straftaten gilt, wusste ich auch nicht.


