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Polizeiliche Videoüberwachung seit 2018 nicht mehr evaluiert
“Man greift da in die Freiheitsrechte Unbeteiligter ein und das sollte wohlbegründet sein”, sagt Kriminalpräventions-Experte Kober, vor allem mit Blick auf polizeiliche Videoüberwachung. Und fordert deshalb: “Der Erfolg und die Wirksamkeit sollten dann auch nachgewiesen werden.”
Genau so eine Überprüfung war bis vor ein paar Jahren auch in Nordrhein-Westfalen vorgeschrieben. 2018 hat das Innenministerium unter Herbert Reul die Regelung dann mit den Stimmen der schwarz-gelben Landtagsfraktionen gestrichen. Dabei war die einmalig im selben Jahr durchgeführte Evaluation keineswegs zu einem klaren Ergebnis gekommen.



