Wegen eines fehlgeschlagenen Anschlags müssen sich zwei ehemalige Mitglieder der Gruppe „K.O.M.I.T.E.E.“ vor Gericht verantworten. Sie waren Jahrzehnte auf der Flucht.

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    18 hours ago

    Wenn leute in aktive bürgerkriegsgebiete abgeschoben werden oder in länder in denen sie opfer von politischer oder queerphober verfolgung werden, dann ist das auch notwehr sich diesem zu wiedersetzen.

    Unter Hitler war vieles illegal was heute vom Gesetz erlaubt ist. Manchmal ist das Gesetz moralisch verwerflich und nicht tolerabel. Wenn wir nie Dinge tun würden die illegal sind, dann wären in Deutschland noch Monarchen und die Kirche an der Macht.

    • Latschenkiefer@feddit.org
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      18 hours ago

      Kommt immer drauf an. Die Definition von “Straftäter” ist ja eh so eine Sache. Ein kleiner Diebstahl, sollte kein Grund für Abschiebung sein. Ich rede jetzt eher von Terrorismus, Vergewaltigung, Volksverhetzung und schwerer Körperverletzung.

      Oft handeln diese Straftäter ja selber aus queerphoben oder politischen Motiven. In dem Fall ist es dann quasi Notwehr vom Deutschen Staat, da die Rechte unschuldiger Meschen, insbesondere die von besonders gefährdeten Gruppen wie Juden, Queeren usw durch diese Menschen direkt gefährdet sind.

      Für einen Islamisten, der beispielsweise hier gegen Juden (nicht Israel, ich meine ausdrücklich jüdisches Leben als ganzes) hetzt stellt ein vermeintlich unsicheres Herkunftsland wie der Iran außerdem oft gar kein Problem dar.

      Bei dem Schwulen Flüchtling, aus Afghanistan, der hier mal ein paar Lebensmittel gestohlen hat, weil er sonst nicht über die Runden kommt sieht dass natürlich etwas anders aus.