Die Richter haben den 31-Jährigen am Donnerstagabend wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Ursprünglich war er wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge angeklagt. Mit 140 Kilometern pro Stunde soll er in Stadthagen (Landkreis Schaumburg) im August 2023 unterwegs gewesen sein. Dabei habe er einen Fußgänger erfasst, der die vierspurige Straße überqueren wollte. Der 26-jährige Fußgänger starb. Ein Autorennen konnte laut Gericht aber nicht nachgewiesen werden. Was übrig blieb, war nach den Worten des Richters eine grob verkehrswidrige Fahrweise in einer geschlossenen Ortschaft. Der Mann erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe. Zudem muss er 8.000 Euro zahlen.

War es ein illegales Autorennen, bei dem der Fußgänger gestorben ist? Vor dieser Frage standen die Richterinnen und Richter in Bückeburg. Der 31-Jährige soll laut Anklage an einer Ampel gestanden und seinen Motor aufheulen lassen haben. Dadurch soll er einen anderen Autofahrer zu einem Rennen herausgefordert haben. Der 31-Jährige bestritt das allerdings. Auch der andere Autofahrer und seine Beifahrerin, die als Zeugen aussagten, bestätigten das Rennen nicht.

  • gajustempus@feddit.org
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    8 days ago

    wird sogar noch heftiger, wenn man bedenkt, dass der Bußgeldkatalog bei 70 Stundenkilometern über Tempolimit einfach hart aufhört. Da drüber gibts dann nix mehr.

    Ergo: Wenn du schon 70 zu schnell fährst, kannste auch 200 zu schnell machen. Die Strafe bleibt die gleiche. Quasi Flatrate oder so.

    • albert180@discuss.tchncs.de
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      5 days ago

      Stimmt nicht ganz, bei Überschreitung um das doppelte kann man dann Vorsatz annehmen, was die Geldbusse verdoppelt. Und eine MPU ist ebenfalls möglich