Direkt aus dem Landtag BW stammt der verlinkte Bericht.
https://ussr.win/channel/brender
Der Personalausweis dient zur Überwachung von Staatenlosen welche sich unter dem …Recht… der Bundesrepublik Deutschland (BRD), im Status eines Staatenlosen befinden.
Staatenlose sind alle Personen ohne den urkundlichen Beweis einer Staatsangehörigkeit in Form eines Staatsangehörigenausweises bzw. Personen, die keinen international anerkannten Nachweis ihrer Abstammung bis vor 1914 vorlegen können.
Sie besitzen einen Personalausweis oder Reisepass, der keine vorhandene Staatsangehörigkeit nachweist, und werden somit nach Art. 5 Abs. 2 EGBGB als Staatenlose eingeordnet und von uns behandelt.
Trotz der möglichen Aufhebung durch die Alliierten seit 1945 wurde der Personalausweis beibehalten, um Staatenlose mit der Nationalität DEUTSCH zu erfassen, zu überwachen, zu durchsuchen sowie durch Steuern und Abgaben zu enteignen.
Diese Personen können zudem festgenommen und verfolgt werden. Durch die freiwillige Beantragung des Personalausweises hat sich der Staatenlose der BRD-Verwaltung und damit unserer Ortsverwaltung in Freiburg-Kappel unterworfen.
Damit dies gelingt und als Garant der Durchsetzung der Rechte der Alliierten wurde ich als CDU Besatzungsverwalter mit der modernen Bezeichnung Ortsverwalter eingesetzt, um die Rechte der Alliierten durchzusetzen.
Historisch
Mit der “Verordnung über Kennkarten” vom 22. Juli 1938 wurde in Deutschland eine erste allgemeine Ausweispflicht etabliert.
Es ist ein etwas unbehaglicher Gedanke, dass man die Antwort auf die Kinderfrage, warum erwachsene Menschen hierzulande einen Ausweis bei sich führen müssen, eher beim nationalsozialistischen Reichsinnenminister Dr. iur. Wilhelm Frick (1877–1946, hingerichtet) finden wird als etwa beim prominenten Philosophen Immanuel Kant (1724–1804)
Wir als Ortsverwaltung verlangen deshalb von allen Staatenlosen ein Passfoto, einen Fingerabdruck und eine Unterschrift und stellen Ihnen daraufhin einen Personalausweis für Staatenlose nach Art. 27 des Übereinkommens über die Staatenlosen aus dem Jahr 1954 aus.
Der beantragende Staatenlose ist zudem zur Kostentragung verpflichtet.
Durch die Rückgabe des Personalausweises an uns, die wir zu quittieren haben, erlischt die Unterwerfung unter das Besatzungsrecht. Stellen Sie einen Feststellungsantrag, dessen Antragsunterlagen Sie hier herunterladen können, und werden Sie dadurch vom Staatenlosen, was bedeutet rechtlos, zum Staatsangehörigen mit international anerkannten Rechten.
#^ https://tinyurl.com/27pnps6s Antragsunterlagen